Projekte

Einzugsgebiet SF

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Geschäftsstelle Stiftung FLEDERMAUS: 50.974616, 11.039779
FMKOO: 51.165074, 10.513020
Goldberg-Brauerei Ohrdruf: 50.827413, 10.734102
Fledermausturm Meiningen: 50.596357, 10.414078
Fledermausrucksack: 50.462607, 11.537199
Fachtagung der BAG Fledermausschutz: 50.957135, 11.037104
Schlagopfersuche: 51.309168, 11.249076
Denkmal mit Fledermaus: 50.798071, 10.913980
FFH Monitoring: 50.830936, 11.541137
IFT: 50.824967, 10.337838
Geheimnisse der Nacht: 51.356101, 11.101636
Stollensicherung Rohr: 50.576900, 10.499075

Besondere Projekte

Ohrdruf

Zum Schutz und der Wiederausbreitung der Kleinen Hufeisennase hat die Stiftung eine alte Brauerei in Ohrdruf (Landkreis Gotha) erworben und im Rahmen eines ENL-Projektes optimiert um die darin lebenden Hufeisennasen zu schützen und die Bestandsentwicklung positiv zu fördern.


„Denkmal mit Fledermaus“

Die geräumigen Dachräume und Keller historischer, oftmals denkmalgeschützter, Gebäude (z. B. Kirchen) dienen vielen geschützten Tierarten als Lebensraum. Der Erhalt dieser Gebäude ist von großem Interesse sowohl für den Denkmalschutz als auch für den Naturschutz. Hier kann es jedoch auch zu Interessenkonflikten kommen. Deshalb entwickelt die Stiftung mit ihren Projektpartnern einen Leitfaden der die Interessen des Denkmal- und Fledermausschutzes vereint und für zukünftige Sanierungen an historischen Gebäuden handlungsweisend werden soll.


Fledermausrucksack

Seit 2015 können Familien in Wurzbach mit dem Fledermausrucksack auf den Spuren der Fledermäuse wandeln. Momentan richtet die Stiftung zusammen mit dem Naturpark Thüringer Schiefergebirge / Obere Saale und den Feengrotten Saalfeld eine neue Route in Saalfeld ein.


FFH-Monitoring

Die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie hat zum Ziel, wildlebende Arten und deren Lebensräume sowie die Vernetzung dieser Lebensräume europaweit zu sichern und zu schützen. Alle Fledermausarten sind dort als besonders geschützt gelistet,  ihr absichtlicher Fang und die Tötung sind verboten und ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten dürfen weder gestört noch beschädigt oder vernichtet werden. Für einige Arten müssen spezielle Schutzgebiete ausgewiesen werden. Um die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen zu überprüfen hat die Stiftung ein Monitoringsystem eingerichtet, um den Erhaltungszustand der betroffenen Arten und Lebensraumtypen kontrollieren zu können.