Das FFH-Objekt 18 beinhaltet zwei Teilobjekte – die Schäferspalte im Zimmertal (Teilobjekt 18a) und den Enzianerdfall bei Plaue (Teilobjekt 18b).
Die beiden Teilobjekte bilden gemeinsam mit dem Wochenstubenquartier in der Sigismundkapelle in Plaue einen engen Quartierverbund für die Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros). Die Höhlen bieten den Kleinen Hufeisennasen ein ganzjähriges Quartier, im Sommer als geschützter kühler Tageshangplatz, im Herbst und Frühling als Schwärmquartier und im Winter als Überwinterungsquartier. Im Winter wurden neben den Kleinen Hufeisennasen noch Wasser-, Fransen- und Kleine Bartfledermaus sowie Großes Mausohr und Braunes Langohr im FFH-Objekt 18 nachgewiesen.
Die lokale Population der Kleinen Hufeisennase hat in der Vergangenheit zwischen mehreren Wochenstubenquartieren in Plaue gewechselt. Alle Quartiere hatten einen schlechten baulichen Zustand gemeinsam, der mit der Zeit immer schlechter wurde und den Fledermäusen nicht mehr genügte. Das aktuelle Wochenstubenquartier in der Sigismundkapelle kann als letzter Rückzugsort der Kleinen Hufeisennasen aus Plaue für die Aufzucht ihrer Jungen betrachtet werden. Deshalb ist es unbedingt notwendig, in Zusammenarbeit mit der Stiftung HIOB den Erhalt des Quartiers zu ermöglichen.
Der Enzianerdfall wird immer wieder durch Neugierige begangen, was vor allem in den Wintermonaten, aber auch im Frühjahr, Sommer und Herbst zu erheblichen Störungen der dort lebenden Fledermäuse führt. Der Eingang der Schäferspalte droht hingegen regelmäßig zu verbuschen, wodurch das Quartier für die Fledermäuse nicht mehr als solches nutzbar wäre.
Die Maßnahme im vorliegenden ENL-Projekt dient der Herstellung bzw. Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustandes des FFH-Objektes 18 sowie dem zugehörigen Wochenstubenquartier in der Sigismundkapelle in Plaue und damit langfristige Sicherung des Quartierkomplexes aus Wochenstubenquartier und zugehörigen Winterquartieren für die Kleine Hufeisennase in Plaue.
Die Maßnahmen umfassen:
Hier investieren Europa und der Freistaat Thüringen in die ländlichen Gebiete.