Sonder­aufgabe „Fledermaus­schutz“ des Natura-2000-Netzwerkes

Hintergrund

In Thüringen leben 2/3 aller in Deutschland vorkommenden Tier- und Pflanzenarten, darunter auch mehr als 20 der in Deutschland vorkommenden Fledermausarten. Alle einheimischen Fledermausarten sind sowohl nach der europäische Fauna-Flora-Habitat Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG oder FFH-Richtlinie), nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) als auch nach dem Thüringer Gesetz für Natur und Landschaft (ThürNatG) streng geschützt. Um diesen Naturreichtum zu sichern, wurden 12 Natura-2000-Stationen und zwei Sonderaufgaben eingerichtet. Eine dieser Sonderaufgaben ist die Sonderaufgabe „Fledermausschutz“.

 

Wofür stehen wir und was ist unser Ziel?

Als Sonderaufgabe „Fledermausschutz“ kümmern wir uns um die fledermausrelevanten Belange aller Natura-2000-Stationen in Thüringen. Dabei vermitteln wir stets zwischen Natura 2000-Stationen, Eigentümern und Behörden. Vor allem engagieren wir uns in den Bereichen Beratung, Unterstützung und Quartiermanagement der FFH-Punktobjekte.

Ziel ist es hierbei, Lebensräume und andere ökologische Erfordernisse unserer heimischen Fledermausarten zu erhalten, zu schützen und ggf. wiederherzustellen. Dies beinhaltet nicht nur die Quartiere der Fledermäuse, sondern beispielsweise auch Jagdgebiete und Leitstrukturen. Zusätzlich identifizieren wir Gefahrenstellen und kümmern uns um deren Beseitigung.

Wir beraten und unterstützen

Eine der Tätigkeiten dieser Sonderaufgabe ist zudem die Unterstützung und fachliche Beratung aller Natura-2000-Stationen und Projektträger in Thüringen bei der Entwicklung von Projekten mit Fledermausbezug. Insbesondere erhalten, schützen und betreuen wir die 35 derzeit in Thüringen ausgewiesenen FFH-Objekte.

FFH-Objekte, oder auch Fledermausobjekte genannt, sind eine Besonderheit Thüringens. Es handelt sich hierbei um punktförmige FFH-Gebiete, die vornehmlich aus Bauten wie Kirchen, großen alten Gebäude, Bunkeranlagen oder Stollen bestehen, aber auch aus naturnahen Höhlen.

Die Aufgaben der Sonderaufgabe im Überblick:

  • Die Beratung von Quartiereigentümern und die langfristige Aufklärung und Unterstützung
  • Identifizierung von Handlungsbedarf bei Fledermausobjekten und Lebensräumen
  • Die Erbringung der notwendigen Vorleistungen zur Erstellung von Projektskizzen/-anträgen
  • Die Beratung anderer Natura 2000-Stationen für die jeweils verorteten FFH-Punktobjekte
  • Der Erhalt und Ausbau des Betreuernetzwerkes zur langfristigen Sicherung der Akzeptanz von Maßnahmen in FFH-Punktobjekten


Die Natura 2000-Stationen mit den Sonderaufgaben und die Vorteile für die Region und Thüringen

Von der Station und den Bereichen der Sonderaufgaben initiierte und betreute Projekte tragen zum Erhalt der wertvollen und identitätsstiftenden Kulturlandschaft bei.

Die Umsetzung vieler Projekte erfolgt mit regionalen Partnern aus der Land- und Forstwirtschaft. Dabei unterstützen Natura-2000-Stationen vorhandene Netzwerke bei ihrer Arbeit und bauen diese weiter aus.

Durch die Arbeit der Natura-2000-Stationen werden der Erhalt und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt in Thüringen gewährleistet. Zugleich wird die Bevölkerung durch öffentlichkeitswirksame Projekte für die Anforderungen von heimischen Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräumen sensibilisiert. Durch das Einbinden lokaler Akteure werden zudem die ländlichen und regionalen Strukturen gestärkt. Die Natura-2000-Stationen sind ein echter Mehrgewinn für die Regionen und letztendlich für ganz Thüringen.

Die Sonderaufgabe Fledermausschutz hat bisher für neun Projekte eine ENL-Förderung beantragt. Sechs dieser Projekte wurden bereits bewilligt und die geplanten Maßnahmen werden aktuell von der Stiftung FLEDERMAUS umgesetzt. Für ein weiteres Projekt läuft aktuell der Prozess der Antragstellung.

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